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ATEX bei Industriearmaturen: für Fortgeschrittene

ATEX für nicht-elektrische Geräte

Warum ATEX für nicht-elektrische Geräte? Der Explosionsschutz für elektrische Geräte muss seit langem bei deren Konstruktion beachtet werden, falls diese in explosionsfähigen Atmosphären eingesetzt werden sollen.

Explosionsfähige Atmosphären können in Anlagen durch verschiedene Produktionsprozesse entstehen, z. B. durch den Umgang mit Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben in Bereichen wie der chemischen und petrochemischen Industrie, der Öl- und Gasförderung und der Lebensmittelproduktion. Brennbare Substanzen können in Verbindung mit Sauerstoff zündfähige Atmosphären bilden. Eine Entzündung würde dann zu schwerwiegenden Personen- und Sachschäden führen.

Mit der ATEX (ATmospheres EXplosibles)-Richtlinie 94/9/EG vom 23. März 1994 wurden Anforderungen an den Explosionsschutz auch auf nicht-elektrische Geräte ausgedehnt. Mit der Richtlinie 2014/34/EU vom 26. Februar 2014 erfolgte eine grundlegende Novellierung. Auf Betreiberseite gilt zur Einhaltung der Explosionsschutzmaßnahmen die Richtlinie 1999/92/EG vom 16. Dezember 1999. Die vorgenannten Richtlinien wurden in den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht übertragen, in Deutschland beispielsweise in das Produktsicherheitsgesetz.

Primäre und sekundäre Schutzsysteme

Zur Vermeidung von Explosionen gibt es primäre und sekundäre Schutzsysteme. Bei den primären Schutzsystemen wird der Explosionsschutz zum Beispiel durch die Inertisierung einer Gasatmosphäre hergestellt. Der sekundäre Explosionsschutz setzt auf die Vermeidung von Zündquellen. Armaturen müssen also so konstruiert werden, dass sowohl bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch keine wirksame Zündquelle entstehen kann.

Herstellererklärung und EU-Konformitätserklärung

Einige Hersteller fertigen für einen großen Teil ihrer selbsttätigen Industriearmaturen, die für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen genutzt werden, eine Herstellererklärung aus, nach der die betreffende Komponente nicht unter die ATEX Richtlinie fällt, da sie keine potentielle Zündquelle aufweist. Rein rechtlich ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.

Vor dem Hintergrund des immer weiter steigenden Sicherheitsbedürfnisses in Sachen Explosionsschutz sollten jedoch zumindest einige Armaturenbaureihen im Herstellerportfolio mit einer EU-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 2014/34/EU zertifiziert sein. Hierin wird auch die ATEX CE-Kennzeichnung angegeben, mit deren Hilfe der Betreiber eindeutig feststellen kann, in welcher Explosionszone die betreffenden Geräte verwendet werden dürfen.

ATEX CE-Kennzeichnung

Zu diesem Zweck müssen für die betreffenden Baureihen aufwändige Zündgefahrenbewertungen über den gesamten Produktlebenszyklus durchgeführt werden. Sie erfassen alle potentiellen Zündquellen und bewerten deren Zündgefahr. Alle als wirksam bewerteten Zündquellen sind durch konstruktive Maßnahmen so zu gestalten, dass sie kein Zündpotential innerhalb der betrachteten Kategorie mehr darstellen. Die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen wird von der Auslegung bis zum Versand der Armatur durch eine Checkliste zur internen Fertigungskontrolle überwacht. Zum Lieferumfang gehört dann auch eine gesonderte ATEX-Betriebsanleitung.

Die gesamte Zündgefahrenbewertung wird in einer Dokumentation zusammengefasst und bei einer benannten Stelle hinterlegt. Hierdurch kann im Schadensfall jederzeit nachgewiesen werden, dass bei Auslegung, Fertigung sowie bestimmungsgemäßer Verwendung alle Anforderungen der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU und aller sonstigen, in diesem Kontext mitgeltenden Verordnungen, Normen und Richtlinien berücksichtigt wurden.

Übersicht

Kennzeichnung nicht-elektrischer explosionsgeschützter Geräte ─ ATEX

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