ATEX im Anlagenbau – Verantwortlichkeit und Haftung auf einen Blick
Seit April 2016 gültig, stellt die ATEX-Richtline Anlagenbauer und –betreiber immer noch vor zahlreiche Fragen. Bauteile und Baugruppen müssen nicht nur eindeutig kompatibel sein, sondern im Hinblick auf den Explosionsschutz ganz besondere Anforderungen erfüllen. Da es um so wichtige Themen wie Verantwortlichkeit und Haftung geht, geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über relevante Parameter für die Auswahl von Geräten, die die Anforderungen Ihrer Anlagen erfüllen sollen.
1. Klare Begriffe sorgen für Sicherheit bei Vergleich und Auswahl
Maschinen- oder Anlagenbauteile, die eine EU-Konformitätserklärung erhalten, sind mit einer bestimmten Kennzeichnung versehen. Wie ist diese aufgebaut und welche wichtigen Informationen gibt sie Ihnen?
Die Kennzeichnung im Einzelnen:
Gerätegruppe (Übersicht):
Gruppe I: Geräte zur Verwendung in Bergbau-/Übertage-/Untertagebetrieben
Gruppe II: Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Staub- und Gasatmosphären
Gerätekategorie:
Einteilung nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens der explosionsfähigen Atmosphäre (Häufigkeit und Dauer: immer, häufig, selten, kurz).
Zündschutzart:
z.B. entsprechende Verkapselungen
Explosionsgruppe / Stoffgruppe:
Gas / Staub
Temperaturklassen:
von T1 (Zündtemperatur > 450°C) bis T6 (Zündtemperatur > 85°C ... ≤ 100°C)
Die Dokumentation dieser Parameter bildet eine wichtige Grundlage für Investitions- und Einkaufsentscheidungen auf der Basis von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen der Managementverantwortung.
2. Essentiell: Einige Ihrer Pflichten als Anlagenbetreiber
Folgende Parameter müssen Sie als Anlagenbetreiber überprüfen und als Grundlage für die Betreibung/den Neuaufbau/die Erweiterung einer Anlage heranziehen:
- Welche Atmosphäre liegt in Ihrer Anlage vor?
- Welche Medien oder Stoffe laufen in Ihrer Anlage?
- Welche potentiellen Zündquellen gibt es in Ihrer Anlage?
- Reicht die Energie einer potentiellen Zündquelle aus, um zu einer Explosion zu führen?
- Wie weit sind Zündquellen und „explosionsfähige oder gefährliche explosionsfähige Atmosphären“ sowie „explosionsfähige Gemische“ und „brennbare Stoffe“ voneinander entfernt. (Bewertung der Zündenergie)
Diese Kriterien ziehen Sie dann zur Beurteilung der Kennzeichnung von benötigten Anlagenbauteilen heran. Seien Sie hier besonders kritisch im Hinblick auf Anbieter und deren Angebot.
Auswahlkriterium sollte hier sein: Die Übereinstimmung zwischen Ihrer ermittelten erforderlichen Kennzeichnung und dem Angebot zu Bauteilen eines Bauteileherstellers.
3. Verantwortung und Haftung
Mit wachsender Anzahl und den mehr und mehr komplexen Inhalten von Vorschriften steigen natürlich die Haftungsrisiken. Vergegenwärtigen Sie sich, welche immensen Folgen ein Schadensfall nach sich ziehen kann: im schlimmsten Fall Personenschäden, Sachschäden in immenser Höhe, drohende Einschaltung von Berufsgenossenschaften und Staatsanwalt …
Vertrauen ist gut – Die EU-Konformitätserklärung ist in diesem Fall viel besser. Hersteller, die diese anbieten können, nehmen Ihnen Risiken ab und lassen Sie ruhiger schlafen.
Ihre Pflichten zusammengefasst:
- Gemäß den Vorschriften müssen Sie als Anlagenbetreiber Ihre explosionsfähigen Bereiche/ Zonen entweder selbst oder mit externer Hilfe festlegen.
- Als Anlagenbetreiber sind Sie selbst verantwortlich für die Auswahl geeigneter Geräte.
- Deshalb ist es für Sie als Anlagenbetreiber enorm wichtig, dass nur Geräte installiert werden, die bestimmt sind in der von Ihnen ermittelten EX-Zone betrieben zu werden. Erkennbar an der richtlinienkonformen CE-Kennzeichnung sowie der EU Konformitätserklärung.
Die Auswahl eines kompetenten Herstellers von Geräten mit entsprechenden Nachweisen schützt Sie vor Risiken. Auch wenn der Preis hierfür etwas höher sein kann – Qualität gibt Ihnen Souveränität im Markt!
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